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Rechtsgrundlage

Obwohl es keine Verpflichtung zur Prüfung von Gasleitungen gibt, muss der Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass durch Mängel in bzw. an der Gasleitung Dritte nicht zu Schaden kommen.

Der Hauseigentümer ist verkehrsicherungspflichtig und muss Gasleitungen in regelmäßigen Abständen (möglichst alle 6 Jahre) prüfen lassen. Hausbesitzer sind gegenüber ihren Mietern zusätzlich noch überwachungspflichtig (Gebrauchgewahrpflicht des Vermieters), sofern die Verkehrssicherungspflicht durch Vereinbarung nicht auf den Mieter übertragen worden ist.